Mitspielen – so geht’s

Gebrauchsanweisung für Mini-München

Was ist Mini-München?

Mini-München ist eine Spielstadt, die über drei Wochen in den Sommerferien von Kindern und Jugendlichen unter Mitwirkung von Erwachsenen betrieben und verwaltet wird. Bis zu 2000 Kinder können täglich am Spiel teilnehmen. Grundlage dafür sind die Spielregeln von Mini-München. Diese findest du auch in deinem Mitspielpass und auf großen Tafeln in der Spielstadt. Ihren Namen bekam die Spielstadt 1979. Mini-München findet dieses Jahr zum 22. Mal statt.

Zentraler Spielort von Mini-München ist in diesem Jahr das Gelände des Showpalasts in Fröttmaning. Der Spielort in der Innenstadt, das Münchner Rathaus, kann nur zeitweise bespielt werden. Im Münchner Stadtmuseum kann in diesem Jahr, wegen Umbau, nicht mitgespielt werden. Ein Einstieg in das Spiel ist nur auf dem Showpalast-Gelände möglich.

Wer kann mitmachen?

Alle Kinder und Jugendlichen von 7-15 Jahren können kostenlos an der Spielstadt teilnehmen. Mini-München ist Montag bis Freitag, täglich von 10.00–17.00 Uhr geöffnet. Eltern sind als Gäste willkommen, dürfen sich aber nicht in das Spiel einmischen. Für sie gibt es ein Eltern-Visum.

An manchen Tagen kommen besonders viele Teilnehmer*innen nach Mini-München. Mitspielen können daher nur die Kinder, die ein Tagesbändchen erhalten. Die Ausgabe erfolgt jeden Tag um 9:30 und um 14 Uhr. Eine Voranmeldung für Mini-München ist nicht möglich.

Was brauche ich zum Mitspielen?

Am Einwohnermeldeamt bekommst du deinen Mitspielpass sowie einen Benutzer*innennamen für deinen Zugang zu mini-muenchen.online. Damit es beim Einwohnermeldeamt schneller geht, können deine Eltern dich bereits Zuhause online registrieren. Bring dann einfach die bei der Registrierung angezeigten Anmeldedaten mit zum Schalter.

Da der Spielort Rathaus in der Innenstadt mit der U-Bahn erreichbar sind, empfehlen wir allen Mini-Münchner*innen den Ferienpass für kostenlose Mobilität. Außerdem optional ist eine Einverständniserklärung für Fotos und Fahrten durch Mini-München (EVE_Mini-München22).

Was kann man in Mini-München machen?

Die meisten Mini-Münchner*innen verbringen viel Zeit in Mini-München mit Arbeit. Es gibt über 60 Einrichtungen und Werkstätten mit etlichen verschiedenen Jobs – man kann zum Beispiel als Gärtner*in, Architekt*in, Progammierer*in, Sekretär*in, Bauarbeiter*in, Anwält*in, Kellner*in oder Journalist*in arbeiten.

Für die Arbeit verdient man Geld. Die Währung von Mini-München heißt MiMü. Die MiMüs der Vorjahre haben keine Gültigkeit mehr. Für eine Stunde Studium oder Arbeit gibt es fünf MiMüs, davon wird ein MiMü als Stadtsteuer einbehalten. Mit dem Spielgeld kann man ins Gasthaus oder ins Kino gehen, Taxi fahren, im Kaufhaus einkaufen oder auf der Bank ein Sparkonto eröffnen. Alle Mini-Münchner*innen sind aufgefordert, sorgsam und verantwortungsvoll mit ihrem Geld umzugehen. Geldgewinne und Geldschenkungen müssen in der Stadtverwaltung angemeldet, versteuert und im Mitspielpass eingetragen werden.

Wie funktionieren die Spielorte in der Innenstadt?

Einer der diesjährigen Spielorte befindet sich in der Innenstadt.

Um reibungslos an allen besonderen Ereignissen im Spiel teilnehmen zu können (z.B. an den öffentlichen Gerichtsverhandlungen im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses) empfehlen wir den Ferienpass für kostenfreie Mobilität in der Spielstadt. Bringt bitte außerdem die Erlaubnis mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt alleine oder in Begleitung unterwegs zu sein mit.

Wie funktioniert die Hochschule?

An der Hochschule kann man studieren oder selbst Vorlesungen halten. Die Hochschule bietet unterschiedliche Vorlesungen, Kurse und Workshops an. Es werden laufend Professor*innen gesucht, die eine Vorlesung oder einen Workshop durchführen wollen. Hierzu sind auch alle erwachsenen Besucher*innen der Spielstadt herzlich eingeladen. Bitte am Schalter der Hochschule melden! Es gibt täglich ein neues Vorlesungsprogramm. Das Studium wird wie Arbeit bezahlt und in den Mitspielpass eingetragen.

Was ist so los in Mini-München?

Auf den Straßen und Plätzen, im Rathaussaal, im Stadttheater und im Kino von Mini-München findet ein täglich wechselndes Veranstaltungs- und Kinoprogramm statt. Das gesamte Programm gibt es in gedruckter Form kostenlos zur Mitnahme für alle Besucher*innen. Darüber hinaus finden sich täglich aktuelle Veranstaltungshinweise auf den großen Programmtafeln der Stadtinformation. Man darf sich auch immer wieder überraschen lassen!

Wie bekomme ich einen Job?

In der ersten Stunde, täglich zwischen 10 und 11 Uhr, sucht man sich direkt bei den über 60 Betrieben der Spielstadt einen Beruf. Leider bekommen nicht immer alle Kinder sofort einen Job und nicht alle Kinder ihren Wunschjob. Dies hängt vom Besucheraufkommen in der Spielstadt ab. Mit dem Ausfüllen des Mitspielpasses ist keine Garantie auf einen Arbeitsplatz verbunden.

Ab 11 Uhr werden die Arbeitsplätze zentral über das Arbeitsamt weiter verteilt. Wer eine Arbeitsplatzreservierung erhalten hat, geht damit zur angegebenen Werkstatt bzw. Einrichtung und nimmt seine Beschäftigung auf. Damit Lohn ausgezahlt wird, muss die Arbeitszeit mindestens eine Stunde dauern.

Nach Beendigung der Arbeit, bzw. nach deiner Kündigung wird der Arbeitsplatz wieder für andere frei. Dein Lohn wird dir automatisch auf dein Bankkonto überwiesen, am Bankschalter kannst du dir das Geld bar auszahlen lassen.

Wenn du unbedingt einmal einen bestimmten Job ausprobieren möchtest, kannst du an der Jobbörse teilnehmen. Damit kann man sich auf einen bestimmten Job am nächsten Tag bewerben. Die Jobs werden täglich um 16 Uhr verlost. Um teilzunehmen, geh einfach zum Arbeitsamtschalter oder suche dir den Job auf mini-muenchen.online aus.

Was ist mini-muenchen.online?

mini-muenchen.online ist die Online-Plattform der Spielstadt Mini-München. Sie ist von jugendlichen (ehemaligen) Mini-Münchner*innen eigens für die Spielstadt entwickelt worden. Die Bank, das Arbeitsamt und die Sekretariate der Betriebe nutzen die Plattform um die Vergabe von Jobs, Einstellen, Kündigen und Lohnauszahlung abzuwickeln. Mit deinem Mitspielpass erhälst du auch deinen Zugang zur Online-Plattform und legst eine PIN fest, die du zum Beispiel am Bankschalter brauchst, um Geld abzuheben.

Außerdem gibt es auf der Plattform weitere Funktionen wie Stadtneuigkeiten und Websites von Betrieben, Stadtratskandidat*innen usw, oder Mütivi und radio mikro im Livestream. Dieses Jahr neu ist die Mini-München-App, mit der verschiedene Spielfunktionen auch am Handy ausgeführt werden können: zum Beispiel Geld überweisen, die Nachrichten lesen oder an der Jobbörse teilnehmen. Anleitungen zum Installieren der App finden sich kurz vor Spielstadtbeginn auf unserer Website.

Der Zugang zur Online-Plattform ist für niemanden verpflichtend. Du brauchst also kein Handy für die Teilnahme am Spielgeschehen.

Was bedeutet Vollbürger*innenschaft?

Wer vier Stunden Arbeit, vier Stunden Studium in seinen Mitspielpass eingetragen und einen Zoff-Kurs absolviert hat, kann die Vollbürger*innenschaft beantragen. Im Bürger*innen-Büro erhält man nach bestandener Prüfung einen eigenen Vollbürger*innenausweis und wird in das dicke Stadtbuch eingetragen. Vollbürger*innenschaften aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit und können in den neuen Mitspielpass im Bürger*innen-Büro nachgetragen werden.

Vollbürger*innen können ein Geschäft eröffnen, Grundstücke kaufen und den Führerschein machen. Für bestimmte Berufe ist die Vollbürger*innenschaft eine Voraussetzung. 

Wie kann ich politisch mitbestimmen?

Einmal pro Woche werden aus dem Kreis aller Vollbürger*innen Oberbürgermeister*in, Bürgermeister*in und der Stadtrat gewählt. Gemeinsam führen sie die Geschäfte der Stadt, kümmern sich um die Belange der Bürger*innen und vertreten Mini-München nach innen und außen. Der Stadtrat ist auch für die Vergabe von Zuschüssen an die Betriebe der Stadt zuständig. Die tägliche Bürger*innen-Versammlung ist das Gremium, das Gesetze und neue Regeln von Mini-München beschließt und auch wieder ändern kann. Alle Mini-Münchner*innen können daran teilnehmen. Die Bürger*innen-Versammlung wird vom Rathaus einberufen und vorbereitet. Eine Bürger*innen-Versammlung kann auch von den Bürger*innen selbst einberufen werden, wenn dafür mindestens 50 Unterschriften gesammelt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Petitionen an den Stadtrat zu stellen. Dies ist seit diesem Jahr zusätzlich auch online möglich. Wende dich dazu an die Agentur für Digitalisierung.

Wie bleibe ich auf dem Laufenden?

Täglich berichten die Mini-Münchner Medien, die Zeitung MiMüZ, der Rathausbote radioMikro Mini-München sowie der Fernsehsender MüTiVi über alle aktuellen Themen und Ereignisse. Auf mini-muenchen.online ist auch abends noch alles nachzuhören- und zu lesen. Viele Betriebe betreiben eigene Websites und befüllen interessante Blogs, nachzulesen auf mini-muenchen.online.  

Wie kann ich eine eigene Geschäftsidee in Mini-München umsetzen?

Wer möchte, kann ein eigenes Geschäft oder ein Dienstleistungsunternehmen eröffnen. Dazu wird eine Gewerbeerlaubnis benötigt, die das Gewerbeamt im Rathaus erteilt und geeignete Räumlichkeiten, die gemietet werden können. Grundvoraussetzung ist die Vollbürger*innenschaft.

Wie ermöglichen wir einen friedvollen Verlauf der Spielstadt?

Alle Mitspieler*innen sind für den friedlichen Verlauf, sowie für Ordnung und Sauberkeit der Spielstadt gleichermaßen verantwortlich. Streitigkeiten werden in Mini-München ohne Anwendung von Gewalt gelöst. Gewalttätigkeiten und Diebstähle werden sofort geahndet. Verstöße gegen die Spielregeln kommen vor das Stadtgericht. Das Stadtgericht tagt öffentlich jeden Donnerstag um 15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Münchner Rathauses in der Innenstadt. Die Gefährdung des ordnungsgemäßen Betriebs von Mini-München kann ein Mitspielverbot zur Folge haben.

Für den Betrieb der Spielstadt und der einzelnen Einrichtungen sind noch weitere Regelungen wichtig: eine Bau- und Grundstücksordnung, Regeln für das Studium, Regeln für die Führerscheinprüfung und allgemeine Verkehrsregeln. Es gibt auch ein Grundgesetz und eine Strafprozessordnung, die sich die Mini-Münchner*innen über die Jahre erarbeitet haben und die immer wieder verändert werden.

Für Auskünfte und spezielle Fragen gibt es die Stadtinformation und das Organisationsbüro.

Die Mini-München Hotline: 0160/ 92 75 06 96 ist Mo/Di und Mi/Do von 9.00-13.00 Uhr und an den Spieltagen von 9.00-17.30 Uhr erreichbar.

Das Team von Mini-München
Kultur & Spielraum e.V.