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Die Bank

Der Bankschalter

Das Postamt

Im Rathaus

Mini-München

Gebrauchsanweisung für Mini-München

Mini-München findet im Olympiapark / Event Arena statt und ist täglich geöffnet von 11-18 Uhr, außer Sonntag und Montag.
Die Kinder können kommen und gehen, wann sie wollen. Beim ersten Besuch erhalten die Kinder im Einwohnermeldeamt ihren persönlichen Stadtausweis mit vielen Informationen und den Spielregeln, und dann geht es los. Beim Arbeitsamt werden über 700 Jobs, an der Hochschule bis zu 500 Studienplätze angeboten. Wer arbeitet oder studiert, kann “MiMüs” verdienen und damit im Gasthaus essen, ins Kino und Theater gehen, im Supermarkt einkaufen, sich ein Grundstück pachten oder sein Geld auf ein Sparbuch einzahlen.
Gruppen ab 10 Kinder müssen sich anmelden.

So funktioniert die Spielstadt!

Mini-München ist eine Stadt der Kinder, in der es zum Teil wie in einer richtigen Stadt zugeht. Die Stadt wird von Kindern und Jugendlichen unter Mitwirkung von Erwachsenen betrieben und verwaltet. Grundlage dazu sind die Spielregeln von Mini-München.
Die Spielregeln finden sich im gedruckten Veranstaltungs- und Kinoprogramm, auf den großen Tafeln der Stadtinformation und im Rathaus.

Mini-München ist eine Spielstadt, die alle zwei Jahre im Münchner Olympiapark stattfindet. Den Namen “Mini-München” haben Kinder in der ersten Spielstadt 1979 ihrer Stadt gegeben. Um deutlich zu machen, dass in Mini-München auch Kinder aus vielen verschiedenen Ländern zusammen spielen, arbeiten und leben und Gäste aus der ganzen Welt willkommen sind, trägt Mini-München seit vielen Jahren den Zusatz “International”.

Alle Kinder und Jugendlichen von 7-15 Jahren können kostenlos an der Spielstadt teilnehmen. Erwachsene Besucher und Eltern sind als Gäste willkommen, dürfen sich aber nicht in das Spiel einmischen.

Neue MitspielerInnen

Neue MitspielerInnen bekommen im Eingangsbereich von Mini-München ihren Mitspielausweis. Damit ist man Bürgerin oder Bürger von Mini-München, kann arbeiten, studieren und später einmal Vollbürger werden.

Die Währung

Die Währung von Mini-München heißt MiMü und die Geldscheine für die 13. Spielstadt sind wieder neu gestaltet. Die MiMüs der Vorjahre haben keine Gültigkeit mehr.

Das Arbeitsamt

Im Arbeitsamt oder von 11.00-12.00 Uhr direkt bei den Betrieben kann man sich einen Beruf aussuchen. Allerdings bekommen nicht immer alle Kinder sofort einen Job und nicht alle Kinder ihren Wunschjob. Dies hängt vom Besucheraufkommen in der Spielstadt ab. Mit dem Ausfüllen des Mitspielausweises ist keine Garantie auf einen Arbeitsplatz verbunden.

Die Arbeitskarte

Wer eine Arbeitskarte erhalten hat, geht damit zur angegebenen Werkstatt bzw. Einrichtung und nimmt seine Beschäftigung auf. Die Arbeitszeit muss mindestens eine halbe Stunde dauern.

Nach Beendigung der Arbeit erhält man an seinem Arbeitsplatz einen Lohnzettel, den man zusammen mit der Arbeitskarte in der Bank innerhalb von 30 Minuten gegen MIMÜS einlösen kann. Nur wer seine Arbeitskarte zusammen mit dem Lohnscheck sofort nach Beendigung der Arbeit zur Bank zurückbringt, sorgt dafür, dass der Arbeitsplatz gleich wieder neu besetzt werden kann. Lohnschecks, die älter als eine halbe Stunde sind, verlieren ihre Gültigkeit. Der Handel mit Arbeitskarten ist strengstens verboten.

Der Arbeitslohn

Für 1 Stunde Arbeit gibt es 5 MiMüs, davon wird 1 MiMü als Stadtsteuer einbehalten. Mit dem Spielgeld kann man ins Gasthaus oder ins Kino gehen, Taxi fahren, im Kaufhaus einkaufen oder auf der Bank ein Sparkonto eröffnen.
Jeder Bürger ist aufgefordert sorgsam und verantwortungsvoll mit seinem Geld umzugehen. Geldgewinne und Geldschenkungen müssen in der Stadtverwaltung angemeldet, versteuert und im Mitspielausweis eingetragen werden.

Für die jüngeren Kinder und die, die nur ein paar Stunden mitspielen wollen oder können, gibt es die sogenannten Blauen Zonen mit leicht zugänglichen Angeboten in der Halle und draußen. Die Arbeit dort wird auch bezahlt aber nicht für die Vollbürgerschaft angerechnet. Die Blauen Zonen sind durch große blaue Scheiben gekennzeichnet.

Die Hochschule

An der Hochschule kann man studieren oder selber Vorlesungen halten. Das Studium wird wie Arbeit bezahlt: Die Hochschule bietet Vorlesungen und Kurse an. Die Hochschule sucht laufend Professorinnen und Professoren, die eine Vorlesung oder einen Workshop durchführen wollen. Hierzu sind auch alle erwachsenen Besucher der Spielstadt herzlich eingeladen. Bitte am Schalter der Hochschule melden! Es gibt täglich ein neues Programm.

Vollbürgerschaft

Wer vier Stunden Arbeit, vier Stunden Studium in seinen Stadtausweis eingetragen und eine Reihe weiterer Anforderungen erfüllt hat, kann eine Vollbürgerschaft beantragen. Im Bürgerbüro erhält man nach bestandener Prüfung seinen Vollbürgerausweis und wird in das dicke Stadtbuch eingetragen. Vollbürgerschaften aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

Vollbürger allein können wählen und gewählt werden, ein Geschäft eröffnen, Grundstücke kaufen, den Führerschein machen und bestimmte Berufe ergreifen. Die Vollbürgerschaft ist also die Voraussetzung dafür, um die Geschicke der Spielstadt aktiv mitbestimmen und verantwortlich am Betrieb von Mini-München teilnehmen zu können.

Wahlen

Wahlen finden in der ersten Spielstadtwoche am Donnerstag, in der zweiten und dritten Spielstadtwoche jeweils am Mittwoch um 16.00 Uhr statt. Gewählt werden die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister und der Stadtrat. Aus dem Kreis der Stadträte wird die Bürgermeisterin/der Bürgermeister gewählt. Außerdem gibt es noch eine ganze Reihe von Referentinnen und Referenten. Gemeinsam führen sie die Geschäfte der Stadt, kümmern sich um die Belange der Bürgerinnen und Bürger und vertreten Mini-München nach innen und außen.
Der Stadtrat ist auch für die Vergabe von Zuschüssen an die Betriebe der Stadt zuständig.
Umfang und Ablauf der Wahl ist in der Wahlordnung geregelt.

Bürgerversammlung

Die Bürgerversammlung ist das Gremium, das Gesetze und neue Regeln von Mini-München beschließt und auch wieder ändern kann. Die Bürgerversammlung wird vom Rathaus einberufen und vorbereitet. Eine Bürgerversammlung kann auch von den Bürgern einberufen werden, wenn dafür mindestens 50 Unterschriften gesammelt werden.

Gewerbe anmelden

Man kann auch ein eigenes Geschäft oder Dienstleistungsunternehmen eröffnen. Dies muss im Rathaus beim Gewerbeamt angemeldet werden. Voraussetzung für den Erhalt einer Gewerbeerlaubnis ist ebenfalls die Vollbürgerschaft.

Friedliches Mini-München

Jede Bürgerin und jeder Bürger ist für den friedlichen Verlauf, sowie für Ordnung und Sauberkeit der Spielstadt verantwortlich. Streitigkeiten werden in Mini-München ohne Anwendung von Gewalt gelöst.
Die älteren Bürger übernehmen Verantwortung für die jüngeren Spielstadtbesucher.

Gewalttätigkeiten und Diebstähle werden sofort geahndet. Verstöße gegen die Spielregeln kommen vor das Stadtgericht. Das Stadtgericht tagt öffentlich jeden Freitag um 16.00 Uhr im Rathaussaal. Die Gefährdung des ordnungsgemäßen Ablaufs von Mini-München kann ein Spielstadtverbot zur Folge haben.

Öffentliche Veranstaltungen

Auf den Straßen und Plätzen, im Rathaussaal, im Stadttheater und im Kino von Mini-München findet ein täglich wechselndes Veranstaltungs- und Kinoprogramm statt. Das gesamte Programm gibt es in gedruckter Form kostenlos zur Mitnahme für alle Besucher. Darüber hinaus finden sich täglich aktuelle Veranstaltungshinweise auf den großen Programmtafeln der Stadtinformation.

Weitere Regelungen

Für den Betrieb der Spielstadt und der einzelnen Einrichtungen sind noch weitere Regelungen wichtig: eine Bau- und Grundstücksordnung, Regeln für das Studium, Regeln für die Führerscheinprüfung und allgemeine Verkehrsregeln. Es gibt auch ein Grundgesetz und eine Strafprozessordnung.
Alle Regeln, Verordnungen und Gesetze können bei den zuständigen Einrichtungen und im Rathaus eingesehen werden.

Weitere Informationen

Für Auskünfte und spezielle Fragen gibt es die Stadtinformation, das Organisationsbüro und die Info-Scouts.

Die Veranstalter und das Team von Mini-München
Kultur & Spielraum e.V.