Spielregeln

Die Spielregeln von Mini-München haben sich in den letzten 40 Jahren nur wenig geändert, obwohl die 10. Regel besagt, dass alle Regeln durch einen Mehrheitsbeschluss in der Bürger*innenversammlung verändert werden können. So wurde 2018 eine große Entscheidung per Urabstimmung getroffen: seitdem muss man nicht mehr Vollbürger*in sein, um wählen zu dürfen. Hier stehen die aktuellen Regeln für Mini-München 2026:

Mini-München ist die Stadt der Kinder, in der es zum Teil wie in einer richtigen Stadt zugeht. Die Stadt wird von Kindern und Jugendlichen unter Mitwirkung von Erwachsenen betrieben und verwaltet. Grundlage dafür sind die Mini-München-Spielregeln.

 

  1. Der Start
  • Täglich erhalten alle Kinder ein neues Mitspielbändchen.

  • Neue Mitspieler:innen zwischen 9 und 15 Jahren bekommen am Meldeamt ihren Mitspielpass.

  • Mit dem Mitspielpass ist man Bürger*in von Mini-München, kann arbeiten, studieren und Vollbürger*in werden.

  • Der Mitspielpass ist ein persönliches Dokument. Jede*r ist selbst dafür verantwortlich. Bei Verlust fällt eine Gebühr für einen Ersatzpass an.

 

  1. Arbeiten und Geld verdienen
  • Die Währung von Mini-München heißt MiMü. Die Geldscheine 2026 sind neu gestaltet. Ältere Scheine sind ungültig.

  • Für eine Stunde Arbeit erhält man 5 MiMüs, davon wird 1 MiMü als Stadtsteuer einbehalten.

  • Geldgewinne und Geldschenkungen müssen im Rathaus angemeldet, versteuert und im Mitspielpass eingetragen werden.

  1. Studieren und lehren
  • An der Hochschule kann man studieren oder selbst Vorlesungen halten.

  • Das Studium wird wie Arbeit bezahlt.

  • Die Hochschule bietet verschiedene Vorlesungen und Kurse an.

  • An der Hochschule kann man auch arbeiten, z.B. als Professor*in.

 

  1. Vollbürger:in werden
  • Wer mindestens 4 Stunden Arbeit, 4 Stunden Studium und einen Zoff-Kurs erfolgreich absolviert hat, kann im Rathaus Vollbürger*in werden.

  • Nach bestandener Prüfung erhält man die Bestätigung der Vollbürger:innenschaft mit einer Urkunde und Eintragung im Mitspielpass.

  • Vollbürger*innenschaften aus Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

  • Vollbürger:innenschaft ist Voraussetzung, um:

    • gewählt zu werden,

    • sich selbstständig zu machen,

    • ein eigenes Geschäft zu eröffnen,

    • Grundstücke zu pachten,

    • den Führerschein zu machen,

    • bestimmte Berufe auszuüben.

  1. Wahlen und Stadtpolitik
  • Wahlen für den Stadtrat und das Amt des/der Oberbürgermeister*in finden wöchentlich statt.

  • Stadtrat, Oberbürgermeister*in und Bürgermeister*in führen die Geschäfte der Stadt.

  • Umfang und Ablauf der Wahlen sind in der Wahlordnung geregelt.

  • Die tägliche Bürger*innenversammlung beschließt Gesetze und Regeln für Mini-München und kann diese auch wieder ändern.

  • Die Bürger*innenversammlung wird vom Rathaus einberufen und vorbereitet.

  • Bürger*innen können auch selbst eine Versammlung einberufen, wenn mindestens 50 Unterschriften gesammelt wurden.

  1. Betriebe und Geschäfte
  • Es gibt städtische und private Betriebe.

  • Wer ein eigenes Geschäft oder ein Dienstleistungsunternehmen eröffnen möchte, muss dieses beim Gewerbeamt anmelden.

  1. Bürger:innenpflichten und Regelverstöße
  • Mini-München lebt von der aktiven Beteiligung aller Bürger:innen.

  • Alle sind für den friedlichen Ablauf der Spielstadt verantwortlich.

  • Ältere und erfahrene Bürger:innen übernehmen Verantwortung für jüngere und neue Mitspieler:innen.

  • Gewalt und Diebstahl werden geahndet.

  • Verstöße gegen die Spielregeln werden vor das Stadtgericht gebracht.

  • Gefährdung des Ablaufs von Mini-München kann ein Spielstadtverbot nach sich ziehen.

  1. Visa für Erwachsene
  • Erwachsene können die Spielstadt zu besonderen Anlässen besuchen:

    • tagsüber im Rahmen einer Stadtführung

    • täglich ab 16.30 zur Abholung

    • als Tagesgäste mit Anmeldung

    • bei besonderen Veranstaltungen für Erwachsene

  1. Weitere Regelungen und Verordnungen
  • Für den Betrieb der Stadt und ihrer Einrichtungen gelten zusätzliche Regelungen, z.B.:

    • Handwerksordnung

    • Bau- und Grundstücksordnung

    • Hochschul- und Führerscheinregelungen

    • Allgemeine Verkehrsregeln

    • Grundgesetz und Strafprozessordnung

  • Alle Regeln, Verordnungen und Gesetze können im Rathaus oder den zuständigen Einrichtungen eingesehen werden.

  1. Wer Regeln aufstellt,
    kann sie auch verändern
  • Alle Regeln können ergänzt oder verändert werden.

  • Voraussetzung ist ein Mehrheitsbeschluss in der Bürger*innenversammlung.



 

 

Kultur & Spielraum e.V.
München 2026