Spielregeln für Mini-München 2026

Mini-München ist die Stadt der Kinder, in der es teilweise wie in einer echten Stadt zugeht. Die Stadt wird von Kindern und Jugendlichen unter Mitwirkung von Erwachsenen betrieben und verwaltet.

Grundlage dafür sind die folgenden Spielregeln:

1. Der Start

•  Täglich erhalten alle Kinder ein neues Mitspielbändchen.
• Neue Mitspieler:innen bekommen am Meldeamt ihren Mitspielpass.
• Mit dem Mitspielpass wird man Bürger:in von Mini-München, kann arbeiten, studieren und Vollbürger:in werden.
• Der Mitspielpass ist ein persönliches Dokument. Jede:r ist selbst dafür verantwortlich. Bei Verlust fällt eine Gebühr für einen Ersatzpass an.

2. Arbeiten und Geld verdienen

• Die Währung von Mini-München heißt MiMü. Die Geldscheine 2026 sind neu gestaltet. Ältere Scheine sind ungültig.
• Für eine Stunde Arbeit erhält man 5 MiMüs, davon wird 1 MiMü als Stadtsteuer einbehalten.
• Geldgewinne und Geldschenkungen müssen im Rathaus angemeldet, versteuert und im Mitspielpass eingetragen werden.

3. Studieren und lehren

• An der Hochschule kann man studieren oder selbst Vorlesungen halten.
• Das Studium wird wie Arbeit bezahlt.
• Die Hochschule bietet verschiedene Vorlesungen und Kurse an.
• An der Hochschule kann man auch arbeiten, z.B. als Professor:in.

4. Vollbürger:in werden

• Wer mindestens 4 Stunden Arbeit, 4 Stunden Studium und einen Zoff-Kurs erfolgreich absolviert hat, kann im Rathaus Vollbürger:in werden.
• Nach bestandener Prüfung erhält man die Bestätigung der Vollbürger:innenschaft mit einer Urkunde und Eintragung im Mitspielpass.
• Vollbürger:innenschaften aus Vorjahren behalten ihre Gültigkeit. Sie werden in den neuen Ausweis übertragen.
• Die Vollbürger:innenschaft ist Voraussetzung, um:

  • gewählt zu werden,
  • sich selbstständig zu machen,
  • ein eigenes Geschäft zu eröffnen,
  • Grundstücke zu pachten,
  • den Führerschein zu machen,
  • bestimmte Berufe auszuüben.

5. Wahlen und Stadtpolitik

• Wahlen für den Stadtrat und das Amt der/des Oberbürgermeister:in finden wöchentlich statt.
• Stadtrat, Oberbürgermeister:in und Bürgermeister:in führen die Geschäfte der Stadt.
• Umfang und Ablauf der Wahlen sind in der Wahlordnung geregelt.
• Die tägliche Bürger:innenversammlung beschließt Gesetze und Regeln für Mini-München und kann diese auch wieder ändern.
• Die Bürger:innenversammlung wird vom Rathaus einberufen und vorbereitet.
• Bürger:innen können auch selbst eine Versammlung einberufen, wenn mindestens 50 Unterschriften gesammelt wurden.

6. Betriebe und Geschäfte

• Es gibt städtische und private Betriebe.
• Wer ein eigenes Geschäft oder ein Dienstleistungsunternehmen eröffnen möchte, muss dieses beim Gewerbeamt anmelden.

7. Bürger:innenpflichten

• Mini-München lebt von der aktiven Beteiligung aller Bürger:innen.
• Alle sind für den friedlichen Ablauf der Spielstadt verantwortlich.
• Ältere und erfahrene Bürger:innen übernehmen Verantwortung für jüngere und neue Mitspieler:innen.
• Verstöße gegen die Spielregeln werden vor das Stadtgericht gebracht.

8. Erwachsene Besucher:innen

• Erwachsene können die Spielstadt zu besonderen Anlässen besuchen:

  • tagsüber im Rahmen einer Stadtführung
  • täglich ab 16.30 zur Abholung
  • als Tagesgäste mit Anmeldung
  • bei besonderen Veranstaltungen für Erwachsene

9. Weitere Regelungen und Verordnungen

• Für den Betrieb der Stadt und ihrer Einrichtungen gelten zusätzliche Regelungen, z. B.:Handwerksordnung

  • Bau- und Grundstücksordnung
  • Hochschul- und Führerscheinregelungen
  • Allgemeine Verkehrsregeln
  • Grundgesetz und Strafprozessordnung

• Alle Regeln, Verordnungen und Gesetze können im Rathaus oder den zuständigen Einrichtungen eingesehen werden.

10. Regeln ändern

• Alle Regeln können ergänzt oder verändert werden.
• Voraussetzung ist ein Mehrheitsbeschluss in der Bürger:innenversammlung.