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Der Vollbürgerausweis!

Die Mini-München-Spielregeln
Mini-München ist eine Stadt der Kinder, in der es zum Teil wie in einer richtigen Stadt zugeht. Die Stadt wird von Kindern und Jugendlichen unter Mitwirkung von Erwachsenen betrieben und verwaltet. Grundlage dazu sind die Mini-München-Spielregeln.
1. Der Start
Neue Mitspieler zwischen 7 und 15 Jahren bekommen im Eingangsbereich von Mini-München ihren Mitspielausweis. Damit ist man Bürgerin oder Bürger von Mini-München, kann arbeiten, studieren und Vollbürgerin/Vollbürger werden.
Der Mitspielausweis ist ein persönliches Dokument, für das sein Besitzer verantwortlich ist. Bei Verlust fällt eine Gebühr für den Ersatzausweis an.
2. Arbeiten und Geld verdienen
Die Arbeitsplätze werden im Arbeitsamt von Mini-München und von 11.00 bis 12.00 Uhr direkt in den Betrieben vergeben.
Wer eine Arbeitskarte erhalten hat, geht zur angegebenen Einrichtung und nimmt seine Beschäftigung auf. Die Arbeitszeit sollte mindestens eine Stunde dauern.
Nach Beendigung der Arbeit erhält man einen Lohnzettel, den man zusammen mit der Arbeitskarte in der Bank innerhalb einer Stunde gegen MiMüs einlösen kann.
Lohnzettel, die älter als eine Stunde sind, verlieren ihre Gültigkeit.
Der Handel mit Arbeitskarten ist strengstens verboten.
Die Währung von Mini-München heißt MiMü und die Geldscheine 2006 sind neu gestaltet. Die MiMüs der Vorjahre haben keine Gültigkeit mehr.
Für 1 Stunde Arbeit gibt es 5 MiMüs, 1 MiMü wird davon als Stadtsteuer einbehalten.
Geldgewinne und Geldschenkungen müssen beim Stadtgericht angemeldet, versteuert und im Mitspielausweis eingetragen werden.
3. Studieren und lehren
An der Hochschule kann man studieren oder selber Vorlesungen halten. Das Studium wird wie Arbeit bezahlt: Die Hochschule bietet Vorlesungen und Kurse an. An der Hochschule kann man auch als Professorin und Professor arbeiten.
4. Vollbürger und mehr
Die Vollbürgerschaft braucht man um
- wählen und gewählt werden,
- sich selbständig machen,
- ein eigenes Geschäft eröffnen,
- Grundstücke kaufen,
- den Führerschein machen und um
- bestimmte Berufe ergreifen zu können.
Wer vier Stunden Arbeit, vier Stunden Studium in seinen Stadtausweis eingetragen und eine Reihe weiterer Anforderungen erfüllt hat, kann im Rathaus seine Vollbürgerschaft beantragen. Im Bürgerbüro erhält man nach bestandener Prüfung einen Vollbürgerausweis. Vollbürgerschaften aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.
5. Wahlen und Stadtpolitik
Wahlen für den Stadtrat und das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters finden jede Woche statt. Der Stadtrat und die Bürgermeisterin/der Bürgermeister führen die Geschäfte der Stadt. Umfang und Ablauf der Wahl sind in der Wahlordnung geregelt.
Die Bürgerversammlung ist das Gremium, das Gesetze und neue Regeln von Mini-München beschließt und auch wieder ändern kann. Die Bürgerversammlung wird vom Rathaus einberufen und vorbereitet. Eine Bürgerversammlung kann auch von den Bürgern einberufen werden, wenn dafür mindestens 50 Unterschriften gesammelt werden.
6. Betriebe und Geschäfte
In Mini-München gibt es neben den städtischen auch private Betriebe. Wer ein eigenes Geschäft oder Dienstleistungsunternehmen eröffnen will, muss seinen Betrieb beim Gewerbeamt anmelden. Voraussetzung für den Erhalt einer Gewerbeerlaubnis ist die Vollbürgerschaft sowie verfügbare Gewerbeflächen.
7. Bürgerpflichten und Regelverstöße
Mini-München lebt von seinen Bürgern und ihrer aktiven Beteiligung. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist auch für den friedlichen Verlauf der Spielstadt verantwortlich. Die älteren und erfahrenen Bürgerinnen und Bürger übernehmen Verantwortung für die jüngeren und neuen Spielstadtbesucher.
Gewalttätigkeiten und Diebstähle werden sofort geahndet. Verstöße gegen die Spielregeln kommen vor das Stadtgericht. Die Gefährdung des ordnungsgemäßen Ablaufs von Mini-München kann ein Spielstadtverbot zur Folge haben.
8. Wer Regeln aufstellt, kann sie auch verändern
Auch Gutes und Bewährtes kann man besser machen und deswegen können auch diese Regeln ergänzt und verändert werden. Voraussetzung dafür ist ein Mehrheitsbeschluss in der Bürgerversammlung.
Der Veranstalter von Mini-München
Kultur & Spielraum e.V.
